Umzugsabsperrungen bzw. Einrichtung von Halteverbotszonen

Wer eine freie Anfahrtszone in einer Straße braucht, kann ein vorübergehendes Halteverbot beantragen.

Wichtig:

  • Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden.
  • Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Halteverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
  • Die Halteverbote müssen mindestens drei volle Tage vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.
  • Nach dem Aufstellen muss eine "Vormerkliste" der parkenden Fahrzeuge erstellt werden.
  • Alle Hinweise, die Sie sonst noch beachten müssen, finden Sie in Ihrer schriftlichen Genehmigung.

Wir übernehmen das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Ordnungsbehörde, die benötigten Halteverbotsschilder werden von uns geliefert, aufgestellt und wieder abgebaut, die Vormerkliste wird erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.


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