Mobile Schutzwände

Die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherheit an Straßen (ZTV-SA 97) sehen vor, dass im Bereich von Baustellen mit Fahrverkehr die Absicherung des Gegenverkehrs, auf Brückenbauwerken gegen Absturzgefahr und zum Schutz der mit der Ausführung beauftragten Personen transportable Schutzeinrichtungen errichtet werden sollen.

Mobile Schutzwände dienen der zuverlässigen Fahrbahntrennung im Baustellenbereich.